Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für jeden Verkauf und jede Lieferung von Waren und/oder Dienstleistungen durch die Percussion Play Denmark ApS, CVR-Nr. 44240866, Ubberudvej 100, Ubberud, DK-5491 Blommenslyst (nachfolgend „Percussion Play“), an einen Kunden. Percussion Play und der Kunde werden nachfolgend gemeinsam als die „Parteien“ und jeweils einzeln als „Partei“ bezeichnet. „Vertrag“ bezeichnet einen zwischen Percussion Play und dem Kunden geschlossenen Vertrag.
1.2 Die AGB gelten für sämtliche Verträge zwischen den Parteien, unabhängig davon, ob der Vertrag auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrags, per E-Mail oder auf andere Weise geschlossen wird.
1.3 Mit Abschluss des Vertrags gilt die Zustimmung des Kunden zu diesen AGB als erteilt.
1.4 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags zwischen den Parteien sind nur wirksam, wenn sie von den Parteien schriftlich vereinbart wurden.
1.5 Etwaige Allgemeine Einkaufsbedingungen, Standardbedingungen oder sonstige einseitig vom Kunden festgelegte Vertragsbedingungen finden auf den Vertrag keine Anwendung, unabhängig davon, ob sie vor oder nach diesen AGB von Percussion Play übermittelt wurden, es sei denn, Percussion Play hat ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt.
2. ANGEBOTE
2.1 Die Website von Percussion Play dient ausschließlich der Information über die Produkte von Percussion Play, unverbindliche Preisempfehlungen, Kontaktdaten sowie sonstige Informationen. Sie stellt kein verbindliches Angebot dar; ebenso können über die Website keine verbindlichen Bestellungen abgegeben werden.
2.2 Ein Vertrag zwischen Percussion Play und einem Kunden kommt dadurch zustande, dass Percussion Play dem Kunden ein Angebot, auch per E-Mail, unterbreitet und der Kunde dieses Angebot gemäß den nachstehenden Bestimmungen annimmt oder dass Percussion Play eine vom Kunden abgegebene Bestellung schriftlich annimmt.
2.3 Angebote von Percussion Play sind für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Datum des Angebots gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Ein Vertrag zwischen Percussion Play und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot, auch per E-Mail, annimmt und Percussion Play die Annahmeerklärung vor Ablauf der Annahmefrist zugeht. Percussion Play ist berechtigt, ein Angebot bis zu dessen Annahme durch den Kunden jederzeit zu widerrufen oder zu ändern.
2.4 Nach Abschluss eines Vertrags mit einem Kunden übermittelt Percussion Play dem Kunden eine Auftragsbestätigung. Die Auftragsbestätigung dient ausschließlich administrativen Zwecken und ist weder Voraussetzung für die Gültigkeit noch für die Verbindlichkeit des Vertrags.
2.5 Eine Annahme, die Änderungen, Vorbehalte oder Ergänzungen enthält, gilt als neues Angebot und ist für Percussion Play nur verbindlich, wenn Percussion Play dieses schriftlich annimmt; Ziffer 1.5 bleibt hiervon unberührt.
2.6 Der Kunde ist nach Abschluss des Vertrags nicht berechtigt, den Vertrag oder eine Bestellung zu ändern oder zu widerrufen.
3. PREISE
3.1 Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Abgaben, Gebühren und Zölle sowie Verpackungs-, Fracht-, Liefer- und sonstiger Kosten, sofern im Angebot oder in der schriftlichen Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Der Kunde trägt sämtliche Kosten für Abgaben, Gebühren und Zölle sowie Verpackungs-, Fracht-, Liefer- und sonstige Kosten, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
3.2 Preisangaben auf der Website, in Katalogen, Broschüren, Preislisten oder sonstigen Unterlagen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich Bestandteil des dem Kunden unterbreiteten Angebots sind.
3.3 Percussion Play behält sich das Recht vor, den für einen Auftrag oder eine Ware vereinbarten Preis anzupassen, wenn sich nach Abschluss des Vertrags die Preise für Materialien, Rohstoffe, Komponenten, Fracht, Energie, Löhne, Wechselkurse, öffentliche Abgaben oder sonstige Kosten ändern und sich dies auf den Preis des Auftrags oder der Ware auswirkt. Etwaige Preisanpassungen sind dem Kunden unverzüglich und vor der Lieferung mitzuteilen und werden mit Zugang der Mitteilung beim Kunden wirksam.
4. ZAHLUNG
4.1 Percussion Play stellt dem Kunden die Rechnung aus, sobald die Ware von der Geschäftsanschrift von Percussion Play oder unmittelbar vom Hersteller versandt wurde.
4.2 Percussion Play ist jedoch berechtigt, unter anderem bei Neukunden, größeren Projekten, Sonderanfertigungen oder aus sonstigen sachlichen Gründen eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung oder die Leistung einer Anzahlung zu verlangen.
4.3 Die gesetzliche Umsatzsteuer sowie sonstige öffentliche Abgaben, die nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Lieferung zu erheben sind, werden der Rechnung entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften hinzugerechnet.
4.4 Soweit der Kunde nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet ist, die Umsatzsteuer, Steuern, Abgaben oder vergleichbare Beträge selbst zu berechnen, anzumelden oder abzuführen, einschließlich im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens, obliegen diese Verpflichtungen ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass diese Verpflichtungen ordnungsgemäß und fristgerecht erfüllt werden, und stellt Percussion Play von sämtlichen Ansprüchen, Verlusten, Zinsen, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die infolge einer unterlassenen oder fehlerhaften Erfüllung dieser Verpflichtungen durch den Kunden entstehen.
4.5 Sofern auf der Rechnung von Percussion Play nichts Abweichendes angegeben ist, sind sämtliche Zahlungen spätestens acht (8) Tage nach Rechnungsdatum fällig.
4.6 Im Falle des Zahlungsverzugs ist Percussion Play berechtigt, ab dem Fälligkeitstag Verzugszinsen in der gesetzlich vorgesehenen Höhe zu berechnen.
4.7 Percussion Play ist berechtigt, weitere Lieferungen an den Kunden bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher fälliger Forderungen zurückzuhalten oder aufzuschieben.
4.8 Macht der Kunde Ansprüche gegen Percussion Play geltend, insbesondere wegen Mängeln oder Lieferverzugs, ist er nicht berechtigt, mit solchen Ansprüchen aufzurechnen, Zahlungen zurückzuhalten oder Abzüge von in Rechnung gestellten Beträgen vorzunehmen, es sei denn, der Anspruch wurde von Percussion Play schriftlich anerkannt oder durch einen rechtskräftigen Schiedsspruch gemäß Ziffer 19 endgültig festgestellt.
5. PRODUKTE, ABBILDUNGEN UND TECHNISCHE ANGABEN
5.1 Die von Percussion Play angebotenen Produkte sind Musikinstrumente für den Außenbereich.
5.2 Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Farben, Produktbeschreibungen, technische Angaben sowie sonstige Informationen auf der Website, in Katalogen und Werbematerialien dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung der Produkte.
5.3 Geringfügige Abweichungen hinsichtlich Farbe, Form, Material, Ausführung, Maßen oder technischen Details gelten nicht als Mangel, sofern sie die Funktion oder Qualität des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen.
5.4 Percussion Play behält sich ferner das Recht vor, technische Verbesserungen, Weiterentwicklungen, produktionsbedingte Änderungen oder sonstige Anpassungen an den Produkten vorzunehmen, sofern diese die Funktion oder Qualität des Produkts nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Lieferung der entsprechend geänderten Produkte gilt weder als Mangel noch als Vertragswidrigkeit.
6. BERATUNG UND PLANUNG
6.1 Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, berechnet Percussion Play keine gesonderte Vergütung für eine etwaige Beratung, die vor oder im Zusammenhang mit dem Kauf einer Ware erbracht wird. Percussion Play übernimmt daher gegenüber dem Kunden auch keine Haftung für eine etwaige Beratung, die dem Kunden erteilt wird. Percussion Play übernimmt insbesondere keine Verantwortung dafür, ob die Ware den Bedürfnissen des Kunden entspricht oder für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist.
6.2 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob die ausgewählte Ware seinen Anforderungen entspricht und für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignet ist, es sei denn, Percussion Play hat ausdrücklich und schriftlich eine Beratungshaftung übernommen.
7. LIEFERUNG
7.1 Die Lieferung erfolgt an die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferadresse. Percussion Play ist berechtigt, Lieferungen durch externe Liefer- und Logistikpartner durchführen zu lassen.
7.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferung am vereinbarten Lieferort entgegengenommen werden kann und dass geeignete Zufahrts-, Entlade- und Lagermöglichkeiten vorhanden sind.
7.3 Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Verschlechterung und des Verlusts der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware dem Kunden an der Lieferadresse zur Verfügung gestellt wurde. Ist eine Lieferung aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden nicht möglich, geht die Gefahr jedoch zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, zu dem die Lieferung an der Lieferadresse erfolglos versucht wurde.
7.4 Eine Lieferverzögerung berechtigt den Kunden nur dann zur Geltendmachung von Rechten wegen Vertragsverletzung, wenn der Kunde Percussion Play spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach dem angegebenen Lieferzeitpunkt schriftlich in Verzug setzt, die Ware nicht innerhalb weiterer 30 Werktage geliefert wird und die Verzögerung nicht auf Umständen beruht, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Percussion Play liegen. Die alleinigen Rechte des Kunden aufgrund einer Lieferverzögerung im Sinne des Vorstehenden bestehen darin, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der Differenz zwischen dem mit Percussion Play vereinbarten Preis für die Ware und dem niedrigsten Preis zu verlangen, zu dem der Kunde dieselbe Ware bei einem Dritten zum Zeitpunkt des Rücktritts erwerben kann, sofern der letztgenannte Preis höher ist.
7.5 Erlangt Percussion Play Kenntnis von einer voraussichtlichen Lieferverzögerung, wird der Kunde schnellstmöglich unter Angabe des voraussichtlichen neuen Lieferzeitpunkts informiert.
7.6 Die Kosten der Lieferung trägt der Kunde; sie werden zusammen mit dem Preis der Ware in Rechnung gestellt, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
7.7 Ist eine Lieferung aufgrund von Umständen aus der Sphäre des Kunden nicht möglich, ist Percussion Play berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, sämtliche angemessenen Kosten für Lagerung, Handhabung, Versicherung und gegebenenfalls weiteren Transport zu tragen. Hat der Kunde die Waren innerhalb einer von Percussion Play gesetzten angemessenen Frist weder entgegengenommen noch abgeholt, ist Percussion Play – unbeschadet sonstiger Rechte wegen Vertragsverletzung – berechtigt, die Waren auf Kosten des Kunden zu verkaufen oder anderweitig darüber zu verfügen. Percussion Play kann vom Kunden Ersatz eines etwaigen Schadens einschließlich der Kosten für Lagerung und Weiterverkauf verlangen.
8. MONTAGE, GENEHMIGUNGEN USW.
8.1 Sämtliche Produkte werden mit einer Montageanleitung geliefert. Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, ist Percussion Play jedoch nicht für die Montage, Installation, den Zusammenbau, die Platzierung oder die Befestigung der Produkte verantwortlich. Der Kunde führt diese Maßnahmen selbst durch und trägt hierfür die alleinige Verantwortung.
8.2 Sofern Percussion Play und der Kunde vereinbaren, dass Percussion Play die Montage einer Ware übernimmt, ist Percussion Play ausschließlich dafür verantwortlich, dass die Ware gemäß der mitgelieferten Montageanleitung montiert wird.
8.3 Unabhängig davon, ob die Montage durch Percussion Play oder den Kunden selbst erfolgt, übernimmt Percussion Play keine Verantwortung dafür, (i) ob die Gegebenheiten am vorgesehenen Aufstellungsort für die Montage geeignet sind, einschließlich der Eignung des Bodens und Untergrunds oder des Vorhandenseins von Rohren, Leitungen oder sonstigen im Erdreich befindlichen Einrichtungen, die durch die Montage beschädigt werden könnten, (ii) ob ein Bauantrag eingereicht oder eine erforderliche Baugenehmigung eingeholt wurde, (iii) ob die Produkte den geltenden baurechtlichen oder sonstigen rechtlichen Vorschriften entsprechen und (iv) ob die Produkte am vorgesehenen Aufstellungsort anderweitig rechtmäßig genutzt werden dürfen. Dies liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden.
8.4 Percussion Play übernimmt keine Verantwortung für Schäden, Mängel, Personenschäden oder Nutzungsprobleme, die sich aus den vorstehenden Umständen ergeben, einschließlich einer falschen Montage oder fehlerhaften Installation durch den Kunden, eines ungeeigneten Untergrunds oder einer falschen Verwendung.
9. GARANTIE UND WARTUNGSANLEITUNG
9.1 Die Produkte von Percussion Play werden von Percussion Play Limited (nachfolgend „Hersteller“) hergestellt, und Percussion Play bezieht die Produkte vom Hersteller.
9.2 Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrags über den Kauf eines Produkts (Ware) durch den Kunden werden dem Kunden die jeweils geltende Wartungsanleitung und die Garantiebedingungen des Herstellers mit der Bezeichnung Maintenance Instructions & Warranty Information übermittelt.
9.3 Eine etwaige Garantie für die Produkte wird von Percussion Play gemäß den jeweils geltenden Garantiebedingungen des Herstellers gewährt. Die Garantie stellt somit eine Back-to-Back-Garantie dar, und Percussion Play übernimmt keine über die vom Hersteller für das Produkt gewährte Garantie hinausgehende oder eigenständige Garantie.
9.4 Ist der Kunde der Auffassung, dass ein Sachverhalt vorliegt, der von der Garantie des Herstellers erfasst ist, hat der Kunde Percussion Play unter Beschreibung des Sachverhalts und Vorlage der erforderlichen Nachweise zu kontaktieren. Percussion Play leitet den Garantieanspruch anschließend an den Hersteller weiter, sofern Percussion Play den Anspruch als berechtigt erachtet.
9.5 Garantieansprüche können nur insoweit erfüllt werden, als der Hersteller anerkennt, dass der betreffende Sachverhalt von den Garantiebedingungen des Herstellers umfasst ist. Percussion Play ist ausschließlich verpflichtet, dem Kunden diejenigen Garantierechte zu gewähren, die vom Hersteller nach dessen Garantiebedingungen anerkannt und abgedeckt werden. Reparaturen, Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen im Rahmen der Garantie werden vom Hersteller durchgeführt. Soweit der Hersteller einen Garantieanspruch nicht abdecken kann, einschließlich aufgrund einer Insolvenz des Herstellers oder einer anderweitigen Einstellung seiner Geschäftstätigkeit, kann Percussion Play den Garantieanspruch ebenfalls nicht erfüllen.
9.6 Percussion Play übernimmt keine Verantwortung für die laufende Wartung und Kontrolle der gelieferten Produkte; hierfür ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
9.7 Percussion Play übernimmt keine Verantwortung für Schäden, Mängel, Personenschäden oder Nutzungsprobleme, die auf eine fehlende Wartung oder die Nichtbeachtung von Anleitungen und Vorgaben zurückzuführen sind.
10. EIGENTUMSVORBEHALT
10.1 Bei Verkäufen von Waren zu einem Preis von mehr als DKK 2.000 bleiben die gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von Percussion Play.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, sorgfältig zu behandeln. Die Waren sind so aufzubewahren, dass sie identifiziert werden können. Der Kunde hat Percussion Play unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Rechte an den Waren geltend machen oder wenn die Waren beschädigt oder zerstört werden oder abhandenkommen.
10.3 Bis zur vollständigen Zahlung darf der Kunde die Waren weder verpfänden noch übertragen oder anderweitig darüber verfügen, sofern dadurch das Eigentum von Percussion Play eingeschränkt oder beeinträchtigt wird.
10.4 Verletzt der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen oder begeht er eine sonstige wesentliche Vertragsverletzung, ist Percussion Play berechtigt, ohne vorherige Ankündigung die Herausgabe der vom Eigentumsvorbehalt erfassten Waren zu verlangen und diese zurückzunehmen. Der Kunde ist verpflichtet, Percussion Play Zugang zu den Waren zu gewähren.
11. MÄNGELRÜGE
11.1 Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Erhalt und vor Ingebrauchnahme auf Mängel, Beschädigungen und Abweichungen zu prüfen.
11.2 Eine Mängelrüge hinsichtlich sichtbarer Mängel, Transportschäden oder Abweichungen ist spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach der Lieferung schriftlich zu erheben.
11.3 Verdeckte Mängel oder Mängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten, sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen, nachdem der Kunde den Mangel entdeckt hat oder hätte entdecken müssen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass es sich um einen Mangel handelt, der bereits zum Zeitpunkt der Lieferung vorgelegen hat; im Übrigen gelten die diesbezüglichen Bestimmungen des Kaufrechts. Eine Mängelrüge muss jedoch in jedem Fall spätestens innerhalb eines Jahres nach der Lieferung erfolgen.
11.4 Eine Mängelrüge muss eine genaue Beschreibung des Mangels enthalten. Unterlässt der Kunde eine rechtzeitige Mängelrüge, verliert er das Recht, den Mangel geltend zu machen.
12. MÄNGEL
12.1 Liegt eine rechtzeitig erhobene und berechtigte Mängelrüge vor, ist Percussion Play nach eigener Wahl berechtigt, den Mangel zu beseitigen, eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder dem Kunden den Kaufpreis gegen Rückgabe der Ware zurückzuerstatten.
12.2 Der Kunde ist aufgrund von Mängeln nicht berechtigt, weitere Rechte wegen Vertragsverletzung geltend zu machen, es sei denn, Percussion Play beseitigt den Mangel nicht, nimmt keine Ersatzlieferung vor oder erstattet dem Kunden den Kaufpreis nicht gegen Rückgabe der Ware innerhalb von spätestens 45 Werktagen nach Zugang der Mängelrüge. In diesem Fall kann der Kunde Rechte wegen Vertragsverletzung nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts geltend machen, jedoch mit den Änderungen und Einschränkungen, die sich aus diesen AGB ergeben. Ist der Hersteller der betreffenden Ware nicht in der Lage, den Mangel zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung innerhalb eines Zeitraums vorzunehmen, der es Percussion Play ermöglicht, die Frist von 45 Werktagen einzuhalten, ist Percussion Play berechtigt, die Frist – ohne dass der Kunde hieraus Rechte wegen Vertragsverletzung ableiten kann – bis zu dem Zeitpunkt zu verlängern, an dem der Hersteller zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung in der Lage ist. Percussion Play hat den Kunden hierüber unverzüglich zu informieren.
12.3 Die Haftung von Percussion Play umfasst keine Mängel, die verursacht wurden durch:
- eine fehlerhafte Montage oder Installation durch den Kunden,
- eine unsachgemäße Lagerung, Verwendung oder Handhabung,
- eine fehlende oder unzureichende Wartung,
- die Nichtbeachtung von Anleitungen sowie Sicherheits- oder Wartungshinweisen,
- Änderungen, die ohne schriftliche Zustimmung von Percussion Play vorgenommen wurden,
- Vandalismus,
- außergewöhnliche Witterungsverhältnisse,
- gewöhnliche Abnutzung oder
- Umstände, für die der Kunde oder ein Dritter verantwortlich ist.
13. PRODUKTHAFTUNG
13.1 Percussion Play haftet im Rahmen der Produkthaftung ausschließlich in dem Umfang, in dem eine solche Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht. Die Produkthaftung von Percussion Play ist somit hierauf beschränkt. Percussion Play haftet nicht für Schäden, Verluste oder Ansprüche, die auf Änderungen, Umpackungen, unsachgemäße Lagerung, Handhabung, Vermarktung, Weiterverkauf, Verwendung durch den Kunden oder Dritte oder auf die Nichtbeachtung von Anweisungen von Percussion Play zurückzuführen sind.
13.2 Sollte Percussion Play gegenüber Dritten aufgrund von an den Kunden gelieferten Produkten in einem Umfang produkthaftungsrechtlich in Anspruch genommen werden, der über die Haftung von Percussion Play gemäß Ziffer 13.1 hinausgeht, ist der Kunde verpflichtet, Percussion Play hinsichtlich des den Umfang gemäß Ziffer 13.1 übersteigenden Teils schadlos zu halten.
13.3 Der Kunde hat Percussion Play unverzüglich schriftlich zu informieren, sobald der Kunde Kenntnis von einem möglichen Produktschaden oder einem Sicherheitsrisiko im Zusammenhang mit den Produkten erlangt.
14. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
14.1 Die Gesamthaftung von Percussion Play für Ansprüche, die sich aus dem Vertrag mit dem Kunden ergeben, ist auf den Betrag begrenzt, den der Kunde für die Lieferung gezahlt hat, auf die sich der Anspruch bezieht.
14.2 Percussion Play haftet nicht für Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Datenverluste, den Verlust von Goodwill oder sonstige indirekte Schäden und Folgeschäden.
14.3 Die Haftungsbeschränkungen gemäß dieser Ziffer 14 gelten nicht, soweit eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht wirksam ausgeschlossen oder beschränkt werden kann oder soweit der Schaden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Percussion Play beruht.
15. RÜCKTRITT VOM VERTRAG
15.1 Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, jedoch – soweit der Rücktritt durch den Kunden erfolgt – mit den Einschränkungen, die sich aus diesen AGB ergeben, einschließlich aus den Ziffern 7 und 11 bis 14.
15.2 Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung des Kunden, einschließlich bei Zahlungsverzug oder einer sonstigen Verletzung von Zahlungsverpflichtungen, oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenz- oder Restrukturierungsverfahren eröffnet wird, eine freiwillige Liquidation erfolgt, der Kunde seine Geschäftstätigkeit anderweitig einstellt oder sich die Zahlungsfähigkeit des Kunden in sonstiger wesentlicher Weise verschlechtert, ist Percussion Play berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu beenden sowie sämtliche weiteren, noch nicht gelieferten Bestellungen/Lieferungen an denselben Kunden zu stornieren.
15.3 Im Falle einer Vertragsbeendigung durch Percussion Play ist Percussion Play berechtigt, zu verlangen, dass der Kunde sämtliche fertiggestellten Produkte, laufende Produktionen sowie Rohstoffe, Verpackungen, Komponenten und sonstige Lagerbestände („Warenbestand“), die Percussion Play für die Herstellung der vom Kunden bestellten Produkte beschafft hat, beschaffen musste oder für deren Produktion vorgesehen hat, abnimmt und bezahlt.
15.4 Der Warenbestand wird gegenüber Percussion Play zum Selbstkostenpreis zuzüglich der nachgewiesenen Bearbeitungs-, Lager-, Fracht-, Abwicklungs- und sonstigen Kosten von Percussion Play abgerechnet. Nimmt der Kunde den Warenbestand nicht spätestens 14 Tage nach Aufforderung ab, ist Percussion Play berechtigt, den Warenbestand auf Kosten und Gefahr des Kunden zu veräußern, zu vernichten oder anderweitig darüber zu verfügen.
15.5 Soweit der Kunde den Warenbestand nicht abnimmt oder bezahlt, haftet der Kunde für den Schaden, der Percussion Play hierdurch entsteht, einschließlich Schäden aufgrund nicht verwertbarer oder kundenspezifischer Warenbestände, Stornierungsgebühren, Restbestellungen, Mindestabnahmemengen, Lagerkosten sowie Kosten für Vernichtung oder Weiterverkauf.
15.6 Die Bestimmungen in den Ziffern 15.3 bis 15.5 schließen nicht aus, dass Percussion Play Ersatz eines darüber hinausgehenden Schadens verlangt oder sonstige Rechte wegen Vertragsverletzung im Zusammenhang mit der Vertragsbeendigung geltend macht, soweit dies nach den allgemeinen Vorschriften des dänischen Rechts zulässig ist.
16. GEISTIGES EIGENTUM UND IMMATERIELLE RECHTE
16.1 Sämtliche immateriellen Rechte, einschließlich Urheberrechte, Designrechte, Markenrechte, Know-how, technische Lösungen, Zeichnungen, Berechnungen, Modelle, Visualisierungen, 3D-Modelle, Beschreibungen, Produktentwicklungen, Angebotsunterlagen und sonstige Materialien, die sich auf von Percussion Play gelieferte Produkte beziehen oder die im Übrigen von Percussion Play erstellt oder zur Verfügung gestellt werden, stehen ausschließlich Percussion Play zu.
16.2 Der Kunde erhält ausschließlich ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der gelieferten Ware für den vereinbarten Zweck. Der Vertrag beinhaltet keine Übertragung immaterieller Rechte auf den Kunden.
16.3 Zeichnungen, Berechnungen, Visualisierungen, Angebote, Beschreibungen und sonstige Unterlagen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Percussion Play weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.
17. HÖHERE GEWALT
17.1 Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen dieser AGB haftet Percussion Play nicht für eine fehlende oder verspätete Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Kunden, sofern dies auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Percussion Play liegen, einschließlich Krieg, Terror, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung oder sonstigen Arbeitskampfmaßnahmen, Epidemien, Pandemien, behördlichen Eingriffen, Transportstörungen, Energiemangel, Cyberangriffen, Ausfällen von IT- oder Kommunikationssystemen sowie fehlenden oder erheblich verspäteten Lieferungen von Materialien, Komponenten oder Rohstoffen.
17.2 Percussion Play hat den Kunden unverzüglich zu informieren, nachdem festgestellt wurde, dass eine Situation höherer Gewalt eingetreten ist.
17.3 Die Erfüllungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Situation höherer Gewalt andauert.
17.4 Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 60 Tage an, ist jede Partei berechtigt, den betroffenen Vertrag mit schriftlicher Kündigungsfrist zu beenden. Der Kunde bleibt jedoch verpflichtet, für Lieferungen, Arbeiten und Warenbestände zu bezahlen, die Percussion Play vor der Beendigung des Vertrags bereits geliefert oder für den Auftrag beschafft hat.
18. ÜBERTRAGUNG
18.1 Percussion Play ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit dem Kunden auf Dritte zu übertragen, sofern Percussion Play den Kunden hierüber zuvor informiert.
18.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag mit Percussion Play ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Percussion Play zu übertragen.
19. VERTRAULICHKEIT
19.1 Der Kunde darf Geschäftsgeheimnisse von Percussion Play oder sonstige Informationen jeglicher Art, die nicht öffentlich zugänglich sind, weder weitergeben noch nutzen oder Dritten ermöglichen, diese zu nutzen.
19.2 Der Kunde ist verpflichtet, die in Ziffer 19.1 genannten Informationen sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren, um zu verhindern, dass sie unbeabsichtigt Dritten zur Kenntnis gelangen.
19.3 Die Verpflichtungen des Kunden gemäß den Ziffern 19.1 und 19.2 gelten während der Geschäftsbeziehung der Parteien und ohne zeitliche Begrenzung über deren Beendigung hinaus, unabhängig vom Grund der Beendigung der Geschäftsbeziehung.
20. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
20.1 Der Vertrag unterliegt dem dänischen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG), das keine Anwendung findet.
20.2 Jede Streitigkeit, die sich aus dem Vertrag, einschließlich dieser AGB, ergibt oder mit diesem in Zusammenhang steht, ist durch ein Schiedsverfahren vor dem Dänischen Schiedsinstitut (Voldgiftsinstituttet) nach dessen bei Einleitung des Schiedsverfahrens geltenden Verfahrensregeln zu entscheiden. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Das Schiedsverfahren findet in Odense statt.
20.3 Die Parteien sind verpflichtet, hinsichtlich des Schiedsverfahrens und des Schiedsspruchs Vertraulichkeit zu wahren.
20.4 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen ist Percussion Play jederzeit berechtigt, nach eigener Wahl Klage gegen den Kunden bei jedem Gericht zu erheben, das für den Kunden zuständig ist, einschließlich am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden, um fällige Zahlungsansprüche durchzusetzen oder die Rechte von Percussion Play geltend zu machen.
20.5 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen ist Percussion Play ferner berechtigt, bei jedem zuständigen Gericht den Erlass und die Gewährung jeglicher vorläufiger oder sichernder Maßnahmen zu beantragen und zu erwirken, einschließlich einstweiliger Verfügungen, Arrest, Beweissicherung, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstiger einstweiliger Rechtsbehelfe.

